Hallenordnung

  1. Geltungsbereich der Hallenordnung: Die Hallenordnung gilt für den Innenbereich der Kletterhalle Marswiese. Für das restliche Sportzentrum Marswiese gilt die Haus- und Sportplatzordnung.
  2. Vor der erstmaligen Nutzung der Kletterhalle ist ein Anmeldeformular auszufüllen. Mit diesem werden die erforderlichen seil- und sicherungstechnischen Fertigkeiten und die daraus resultierenden allfälligen Nutzungseinschränkungen, das Einhalten der Hallenordnung und die Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Haftungsausschluss für Wertsachen durch die Unterschrift bestätigt.
  3. Die Nutzung der Kletterhalle ist erst nach Erwerb einer Eintrittskarte zulässig. Diese ist personalisiert und nicht übertragbar. Missachtung kann zum Verweis aus der Kletterhalle führen.
  4. In der Kletterhalle besteht absolutes RauchverbotDie Nutzung der Kletterhalle unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen ist untersagt. Personen die augenscheinlich durch Ihren Zustand oder ihr Verhalten sich oder andere gefährden können, werden von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen.
  5. Zur Aufbewahrung von Kleidung und Wertgegenständen stehen Garderoben und Schließfächer zur Verfügung. Für abhanden gekommene Wertsachen, Kleidung oder Ausrüstung wird keine Haftung übernommen. Bekleidung, Rucksäcke etc. die in die Kletterhalle mitgenommen, aber nicht unmittelbar zum Klettern gebraucht werden, sind in den dafür vorgesehenen Regalen zu verstauen. Der Sicherungsbereich bei den Seilkletterwänden muss frei von herumliegenden Gegenständen sein. Auf die Fallschutzmatten dürfen ebenso keine Gegenstände gelegt werden. Der Sturzraum unter den Boulderwänden und im Trainingsbereich muss frei bleiben.
  6. Jedwede Form von Diebstahl wird ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht.
  7. Die Mitnahme von Tieren in die Kletterhalle ist untersagt. Ausgenommen sind lediglich Blinden- oder Partnerhunde für Menschen mit Beeinträchtigungen.
  8. Aus hygienischen Gründen darf nur mit geeignetem Schuhwerk (keine Straßenschuhe, nicht barfuß oder in Socken) und mit Oberbekleidung geklettert werden.
  9. Ein Verdrehen oder Brechen von Griffen kann auch bei großer Sorgfalt seitens der Routensetzer nicht ausgeschlossen werden. Mit einem Sturz ist daher jederzeit zu rechnen. Jegliche Schäden oder Mängel an den Einrichtungen der Kletterhalle (z.B. lockere Griffe) sind umgehend dem Hallenpersonal zu melden.
  10. Schmuck, sowie schwere, spitze, scharfe oder lose Gegenstände dürfen zum Klettern nicht mitgenommen werden.
  11. Die Mitnahme von Gläsern, Glasflaschen o.Ä. in die Kletterhalle ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
  12. Eigenmächtige Veränderungen oder Manipulationen jeglicher Art an den Einrichtungen der Kletterhalle sind verboten. Das Markieren von Griffen mit Tape, Chalk o.Ä. ist untersagt.
  13. Außerhalb des Kursbetriebs findet keine Beaufsichtigung durch den Anlagenbetreiber statt. Das Handeln in der Kletterhalle erfolgt eigenverantwortlich.
  14. Klettern in der Schwangerschaft sowie bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, des Nervensystems und/oder des Herz-Kreislauf-Systems bergen gesundheitliche Risiken. Eine ärztliche Abklärung vor der Sportausübung wird daher empfohlen. Die Nutzung der Kletterhalle für Menschen mit schwerer körperlicher oder geistiger Behinderung ist nur im Rahmen von Kursen, Therapien oder in Begleitung qualifizierten Betreuungspersonen erlaubt.
  15. Im Seilbereich darf nur geklettert werden, wenn der Umgang mit der Ausrüstung, sowie die erforderliche Seil- und Sicherungstechnik beherrscht werden, oder eine entsprechend qualifizierte Begleitperson die Verantwortung für eine sichere und fortlaufende Betreuung übernimmt, oder die Nutzung im Rahmen eines Kletterkurses erfolgt. Andernfalls ist das Klettern auf den Boulderbereich beschränkt.
  16. Ausgenommen in Bereichen des Kletterns ohne Seil (Bouldern) darf nur geklettert werden, wenn jeder Kletternde von einer Sicherungsperson mit einem Seil oder durch einen Sicherungsautomaten gesichert wird. Sicherungspersonen müssen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend unterwiesen sein und über die erforderliche körperliche und geistige Eignung verfügen. Jede Form des Solokletterns (Steigklemme, modifiziertes GriGri o.ä.) ist untersagt.
  17. Vor Beginn des Seilkletterns ist ein Teamcheck und vor jedem Einstieg in eine Route ein Partnercheck durchzuführen. Der Teamcheck beinhaltet die Klärung des Gewichtsunterschieds und ggf. das Setzen geeigneter Maßnahmen (etwa durch Verwendung einer Seilbremse), die Berücksichtigung der Sicherungskompetenz und Tagesform, die Vereinbarung der Kommunikationsregeln und die Prüfung des Klettermaterials. Beim Partnercheck erfolgt die gegenseitige Kontrolle mit Augen und Händen von Anseilknoten und Anseilpunkt, Sicherungskarabiner und Sicherungsgerät (Blockiertest), Gurt und Gurtverschlüsse und die Kontrolle des Knotens am Seilende. Die Sicherungsperson hat sich insbesondere zu vergewissern, dass der Gurt korrekt angelegt ist und eine optimale Passform aufweist, sodass die Gefahren, welche z.B. durch einen losen Gurt entstehen können, ausgeschlossen sind.
  18. Pro Kletterroute / Sicherungslinie darf jeweils nur eine Person gleichzeitig klettern. Die Sturzräume sind auch in den angrenzenden Sicherungslinien freizuhalten und Gefahrenzone für Kollisionen großzügig einschätzen (Pendelstürze berücksichtigen).
  19. Es dürfen sich keine Personen (mit Ausnahme der zur Sicherung der kletternden Personen) unterhalb der in Verwendung befindlichen Kletterroute aufhalten.
  20. Kinder (unter 14 Jahre) dürfen die Kletterhalle nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson benützen. Diese sind für die Kinder verantwortlich, aufsichtspflichtig und haftbar. Schnelle und raumfordernde Spiele (z.B. Ballspiele, Fangen spielen etc.) sind in der gesamten Kletterhalle nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen ist Kindern der Zutritt zum Trainingsbereich nicht gestattet. Unsachgemäße Nutzung der Trainingsgeräte (z.B. Schaukeln o.Ä.) ist in jedem Fall untersagt. Aufsichtspflichtige Personen haben zu gewährleisten, dass der Kletterbetrieb durch Kinder nicht gestört wird. Spielsachen dürfen nur im gekennzeichneten Kinderbereich benützt werden. Keinesfalls dürfen Spielsachen in die Boulderbereiche oder die Sturz- und Sicherungsräume der Seilkletterbereiche gebracht werden.
  21. Ausgenommen beim durch professionelle Aufsichtspersonen betreuten Klettern dürfen als Sicherungsperson nur über 14 Jahre alte unterwiesene Personen herangezogen werden, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben über die notwendige körperliche und geistige Eignung verfügen, wobei Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur mit der Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und bei Vorliegen eines Befähigungsnachweises (z.B. Kletterscheine) sichern dürfen. Wenn der zu Sichernde schwerer als das um 20% erhöhte Gewicht der Sicherungsperson ist, sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen (z.B. Seilbremse) vorzusehen.
  22. Es darf ausschließlich genormte Bergsportausrüstung (EN, UIAA) zum Einsatz kommen, die entsprechend der Gebrauchsanleitung des Produktherstellers genutzt wird.
  23. Die automatischen Sicherungsgeräte (REDROCK AUTOBELAY) sind für Kletternde mit einem Gewicht zwischen 10 und 150 kg Kontrollieren Sie die Funktion des automatischen Sicherungsgeräts (AS), indem Sie einen kurzen Abschnitt des Gurtbands herausziehen und es danach wieder zurückziehen lassen. Sollte sich das Gurtband des Selbstsicherungsgeräts nicht zurückziehen, sehen Sie von einem Einhängen am AS ab und kontaktieren Sie das Hallenpersonal. Kontrollieren Sie, ob der Klettergurt richtig angelegt ist und gut sitzt. Kontrollieren Sie, ob der Karabiner des Gurtbands des AS mit der dafür vorgesehenen Schlaufe am Klettergurt verbunden und der Verschluss ordnungsgemäß geschlossen ist. Die Routen müssen so gewählt werden, dass der Bandeinlauf möglichst gerade ist. Klettern Sie niemals entlang oder über dem AS. Beginnen Sie den Abstieg niemals über dem AS. Vergewissern Sie sich vor dem Abstieg, dass sich auf dem Abstiegsweg und dem Landebereich keine Menschen oder Hindernisse befinden. Beginnen Sie den Abstieg immer mit den Füßen zuerst und setzen Sie diese ein, um Hindernisse abzuwehren und sich auf die Landung vorzubereiten.
  24. Externe Kurse dürfen nur nach Anmeldung und vorheriger Genehmigung durch den Hallenbetreiber abgehalten werden.
  25. Die durch den Hallenbetreiber angebrachten Hinweis- oder Warnschilder müssen beachtet und befolgt werden.
  26. Der richtige Umgang mit Sicherungsgeräten erfordert eine gründliche Einschulung und kompetente Begleitung beim Üben. An Personen ohne entsprechende Vorkenntnisse wird kein Leihmaterial ausgegeben. Unterweisungen seitens der Rezeptionsmitarbeiter*innen sind nicht möglich.
  27. Den Anordnungen des Hallenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Wenn es seitens des Hallenpersonals Bedenken bezüglich der nötigen Sicherungstechnik gibt, kann eine Einschränkung aufs Toprope-Klettern bzw. Bouldern ausgesprochen werden. Missachtung der Anordnungen oder Verstöße gegen die Hallenordnung können zum Ausschluss von der Hallennutzung führen. Der Eintrittspreis verfällt in diesem Fall.