Eigenständige Nutzung durch Jugendliche

Mit dem vollendeten 14. Lebensjahr können Jugendliche selbstständig die Kletterhalle nutzen. Die Einverständniserklärung muss von einer erziehungsberechtigten Person unterzeichnet sein.

Für das Sichern im Toprope oder Vorstieg ist zudem ein Befähigungsnachweis in Form eines Kletterscheins (etwa die Kletterscheine „Toprope“ oder „Indoor“ des Österreichischen Alpenvereins) erforderlich.